Wiederaufnahmeantrag nach Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern vor dem Landgericht Arnsberg erfolgreich.
Das Landgericht Arnsberg hatte den Mandanten wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Der Bundesgerichtshof hatte die Revision bereits verworfen.
Der Mandant beteuerte seine Unschuld und beauftragte mich mit der Bearbeitung seines Wiederaufnahmeantrags. Das Urteil beruhte im Wesentlichen auf belastenden Angaben der Ehefrau des Mandanten.
Die Ehefrau widerrief im Wiederaufnahmeverfahren ihre belastenden Angaben und gab an, aus Abhängigkeit zu einem anderen Mann gehandelt zu haben, mit dem sie eine Affäre unterhielt. Die Ehefrau erklärte weiterhin, dieser andere Mann habe sie instrumentalisiert, um ihren Ehemann als Nebenbuhler aus dem Weg zu räumen. Ihre belastenden Aussagen seien, so die Ehefrau, nicht wahrheitsgemäß gewesen und unter dem Druck des anderen Mannes entstanden.
Die Verteidigung argumentierte, dass mit dem Widerruf der Angaben der Ehefrau neue Beweismittel beigebracht worden seien, die den Schuldspruch des rechtskräftigen Urteils infrage stellten.
Das Landgericht Arnsberg folgte der Argumentation der Verteidigung und gab dem Wiederaufnahmeantrag statt.
Rechtsanwalt Dieter Axmann ist Fachanwalt für Strafrecht und Experte im Sexualstrafrecht. Rechtsanwalt Axmann verteidigt regelmäßig Mandanten gegen Vorwürfe aus dem Sexualstrafrecht.
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