
Das Wirtschaftsstrafrecht befasst sich mit strafrechtlichen Verstößen im Bereich der Wirtschaft und des Geschäftslebens. Dies umfasst Delikte wie Betrug, Insiderhandel, Geldwäsche, Korruption oder Kartellbildung. Die strafrechtlichen Konsequenzen können Geldstrafen, Unternehmenssanktionen und Freiheitsstrafen für Einzelpersonen umfassen.
Beschuldigte sollten keine Aussage tätigen und sofort Kontakt zu einem erfahrenen Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht aufnehmen.
Rechtsanwalt Axmann ist Ihr kompetenter Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht in Dortmund
Wirtschaftsstrafsachen – Wettbewerbsfähigkeit
In Deutschland gibt es keine gesetzliche Definition von Wirtschaftskriminalität. Die „klassischen“ Vermögensdelikte wie Betrug und Untreue sind im Wirtschaftsstrafrecht immer wieder zu prüfende Strafvorschriften.
Relevante Rechtsnormen sind auch die Abgabenordnung, das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, das Geldwäschegesetz und das Wertpapiergesetz.
Häufig kommt es bei Wirtschaftsstrafsachen zu Durchsuchungen der Geschäftsräume und Sicherstellung der Beweismittel wie EDV, Software und vorliegender Datenbestände. Diese Eingriffe haben oftmals schwerwiegende Folgen auf die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Unternehmen.
In Wirtschaftsstrafsachen lassen sich die mit Strafverfolgung einhergehenden Störungen in dem Ablauf eines Betriebes durch geschickte Verteidigungsstrategie gering halten, bis ganz vermeiden.
Ein erfahrener Strafverteidiger ist so früh wie möglich in das Wirtschaftsstrafverfahren zu involvieren.
Nur so kann eine effiziente Verteidigungsstrategie ausgearbeitet werden. Keinesfalls sollten Sie unüberlegte Aussagen machen.
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Sehen Sie sich mit einem strafrechtlichen Vorwurf oder einem Ermittlungsverfahren aus dem Wirtschaftsstrafrecht konfrontiert? Ist ein Angehöriger in Haft? Bei mir sind Sie richtig!
In meiner Dortmunder Kanzlei bin ich als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in ganz NRW und darüber hinaus tätig.
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