Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung
Der Mandant wurde von seiner Ex-Frau des sexuellen Übergriffs, der sexuellen Nötigung, Vergewaltigung bezichtigt. Der Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft Bochum vor dem Landgericht in Bochum wegen Vergewaltigung angeklagt.
Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens legte seine Ex-Frau einen Schlüpfer vor, mit der Behauptung, dass anhand der in dem Schlüpfer zu findenden Sperma- und DNA-Spuren der Mandant eindeutig als Täter der behaupteten Vergewaltigung identifiziert werden könne. Diesen Schlüpfer habe sie nach der Tat angezogen. Die Vergewaltigung habe ungeschützt, sprich ohne Kondom stattgefunden.
Das DNA-Gutachten hinsichtlich des von der Ex-Ehefrau überreichten Schlüpfers ergab, dass sich in diesem Schlüpfer durchaus Spermien und DNA finden ließen. Zum Erstaunen war dieses Sperma jedoch nicht dem Mandanten, sondern einem Dritten zuzuordnen.
Es stellte sich somit im Rahmen der Hauptverhandlung heraus, dass es sich bei der behaupteten Vergewaltigung um einen reinen Racheakt einer gekränkten Ex-Ehefrau handelte, die ihrem Ex-Ehemann ihre „Unabhängigkeit“ beweisen wollt.
Der Mandant wurde freigesprochen.
Dieter Axmann
Anwalt Strafverteidigung Dortmund
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