Rechtsanwalt Dieter Axmann aus Dortmund - eigene Fälle thematisiert

Einstellung des Verfahrens beim Vorwurf der sexuellen Nötigung / Vergewaltigung

Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt Axmann; nach Anklageerhebung vor dem Landgericht Hagen, Einstellung des Strafverfahrens wegen sexueller Nötigung, Vergewaltigung mangels Tatverdacht durch die Staatsanwaltschaft Hagen. Dem lag folgendes Geschehen zugrunde:

Der Mandant wandte sich an mich aufgrund einer Vorladung als Beschuldigter wegen sexueller Nötigung, Vergewaltigung. Das Geschehen sollte sich, so die Anzeigenerstatterin, anlässlich einer Karnevalsfeier gegen ihren Willen in einem Clubhaus abgespielt haben. Der Mandant versicherte von Anfang an, mit der Anzeigeerstatterin keinen sexuellen Kontakt gehabt zu haben. Er wisse jedoch, wer sexuell mit der Anzeigeerstatterin verkehrt habe. Da dem Mandanten nicht daran gelegen war, Namen von Freunden zu nennen, wurde auf seinen Wunsch hin zunächst keine Einlassung abgegeben. In dem Verfahren fanden sich verschiedene DNA-Spuren. DNA-Spuren des Mandanten befanden sich zwar auf der Bluse der Anzeigenerstatterin, DNA- und Spermaspuren, die in dem Höschen der Anzeigeerstatterin gefunden wurden, stimmten jedoch nicht mit denen des Mandanten überein.

Dennoch wurde der Mandant von der Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Hagen wegen sexueller Nötigung, Vergewaltigung angeklagt. Gegen diese Anklage habe ich mich mit einem Beweisantrag gewandt. Gegenstand dieses Beweisantrages war, die Zuordnung der in dem Höschen der Anzeigenerstatterin gefunden DNA- und Spermaspuren zu einer bestimmten Person. Das Landgericht Hagen schickte daraufhin das Verfahren zur Durchführung der von mir beantragten Beweiserhebung an die Staatsanwaltschaft Hagen zurück. Nach der Durchführung der Beweiserhebung wurde das Verfahren gegen den Mandanten gemäß § 170 Abs. 2 StPO (mangels hinreichendem Tatverdacht) von der Staatsanwaltschaft Hagen eingestellt.

 

Dieter Axmann
Strafrecht Anwalt Dortmund

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