Rechtsanwalt, Fachanwalt Strafrecht - Dieter Axmann Dortmund

Strafrecht Anwalt Bottrop

Fachanwalt für Strafrecht in Bottrop – Rechtsanwalt Dieter Axmann

Sie suchen einen Anwalt für Strafrecht in Bottrop?

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dieter Axmann steht an Ihrer Seite!

Von seiner Anwaltskanzlei in Dortmund aus verteidigt Rechtsanwalt Axmann Mandanten in Bottrop und ganz Nordrhein-Westfalen. Wenn Sie eine Vorladung erhalten haben, wenn eine Hausdurchsuchung bei Ihnen stattgefunden hat oder wenn Sie bereits angeklagt wurden – verlieren Sie keine Zeit und nehmen Sie Kontakt auf!

Wichtig zu beachten – als Beschuldigter sollten Sie folgende Tipps befolgen:

  1. Ruhe bewahren:
    Unternehmen Sie keine unüberlegten Schritte.

  2. Aussage verweigern
    Sie haben ein Aussageverweigerungsrecht, welches Sie nutzen sollten, gerade auch dann, wenn Sie unschuldig sind.

  3. Kontakt aufnehmen:
    Verlieren Sie keine unnötige Zeit und nehmen Sie jetzt Kontakt zu Rechtsanwalt Axmann auf!

Ihr Anwalt für Strafrecht in Bottrop – Fachanwalt Dieter Axmann

  • Erfahrung: +20 Jahre Strafverteidigung
  • Spezialisierung: Fachanwalt für Strafrecht
  • Leidenschaft: Kompromisslos für den Mandanten
  • Kompetenz: Vorurteilsfrei und emphatisch 

Jetzt Kontakt aufnehmen!

Rufen Sie uns an:

0231 39 603 700

Strafverteidigung bei allen strafrechtlichen Delikten

Als Anwalt für Strafrecht verteidige ich Sie in Bottrop, ganz NRW und bundesweit bei allen strafrechtlichen Delikten und in jeder Phase – ob Ermittlungsverfahren, Anklage, Berufung oder Revision.

Gerade eine möglichst frühe Verteidigung bereits nach Bekanntwerden des Ermittlungsverfahrens garantiert eine möglichst effektive Strafverteidigung. Aus diesem Grund sollten Sie möglichst früh Kontakt zu einem kompetenten und erfahrenen Anwalt für Strafrecht aufnehmen.

 

Besondere Kompetenzen meiner Strafverteidigung in Bottrop

  • Sexualstrafrecht

  • Allgemeines Strafrecht

  • Körperverletzung

  • Betäubungsmittelstrafrecht

  • Diebstahl / Eigentumsdelikte

  • Raubdelikte

  • Kapitalstrafrecht / Tötungsdelikte

  • Abrechnungsbetrug

  • Steuerstrafrecht

  • Verkehrsstrafrecht

  • Ordnungswidrigkeitenrecht

  • Wirtschaftsstrafrecht

  • Jugendstrafrecht

  • Revisionsrecht

Das sagen Mandanten zu meiner Strafverteidigung

Erfolgreiche Verteidigung durch einen Fachanwalt für Strafrecht in Bottrop

In keinem Rechtsgebiet steht für den Mandanten so viel auf dem Spiel als im Strafrecht. Der im Strafrecht unerfahrener Anwalt verteidigt Sie sprichwörtlich ins Gefängnis. Rechtsanwalt Axmann ist hingegen ein spezialisierter Strafverteidiger und verteidigt ausschließlich im Strafrecht und verfügt somit über enorme jahrzehntelange Erfahrung. Nutzen Sie dies für Ihr Problem!

 

Vorladung in Bottrop erhalten? Keine Aussage!

Wenn Sie eine polizeiliche Vorladung erhalten, machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Der Rat eines jeden Anwaltes im Strafrecht lautet: Geben Sie keine Auskunft vor Akteneinsicht durch einen Strafverteidiger. Schweigen Sie, besonders, wenn Sie unschuldig sind. Schweigen darf niemals gegen Sie verwendet werden. Aussagen vor Akteneinsicht durch einen Anwalt verringert Ihre Chance auf einen Freispruch oft erheblich.

 

Ermittlungsverfahren: Chance auf Einstellung durch einen Anwalt

Es gibt viele Möglichkeiten, wie ein erfahrener Strafverteidiger in Bottrop das Strafverfahren bereits im Ermittlungsverfahren positiv beeinflussen kann. Sobald Sie von der Anklage gegen Sie erfahren, wenden Sie sich umgehend an einen Fachanwalt für Strafrecht. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens kann ein erfahrener Strafverteidiger mit einer Schutzschrift den Verdacht entkräften und das Verfahren zur Einstellung bringen.

 

Hauptverhandlung in Bottrop – nur mit einem Fachanwalt

Ist eine Haupthandlung nicht abzuwenden, verteidigt Rechtsanwalt Axmann Sie vorurteilsfrei und ohne Vorbehalte. Vor dem Amts- oder Landgericht kämpfe ich als Fachanwalt für Strafrecht mit allen Mitteln der Strafprozessordnung in der Hauptverhandlung für Ihre Rechte und wahre Ihre Interessen.

Unter Ausnutzung der strafprozessualen Möglichkeiten trete ich konsequent dafür ein, dass eine Schuld zweifelsfrei nachgewiesen werden muss. Als Ihr Strafverteidiger ist es zudem meine Aufgabe, Sie davor zu schützen, dass Sie als Angeklagter Gericht und Staatsanwaltschaft schutzlos ausgeliefert sind.

 

Berufung und Revision in Bottrop

Die Verkündung des Urteils bedeutet nicht das Ende eines Strafverfahrens. Es besteht die Möglichkeit, Berufung und/oder Revision gegen Urteile der Amts- und Landgerichte einzulegen. Eine neue Tatsacheninstanz ist die Berufung. Die Revision im Strafrecht ist ein ausschließlich formelles Verfahren. Es ist erforderlich, dass die Revision schriftlich durchgeführt wird und eine Begründung erfolgt.

Diese Begründung der Revision muss von einem Anwalt unterschrieben sein. Die Verteidigung bereitet häufig den Erfolg der Revision bereits in der Hauptverhandlung vor. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung als Strafverteidiger fertige ich gerne Ihre Revisionsbegründung an und führe Ihre Revision durch.

Jetzt Kontakt zur Kanzlei aufnehmen!

Sehen Sie sich mit einem strafrechtlichen Vorwurf oder einem Ermittlungsverfahren konfrontiert? Ist ein Angehöriger in Haft? Bei mir sind Sie richtig!

Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger mit Kanzlei in Dortmund vertrete ich Mandanten in Bottrop, ganz NRW und sogar bundesweit.

Nehmen Sie am besten sofort Kontakt über Telefon, E-Mail oder das Kontaktformular mit mir auf. Ich stehe an Ihrer Seite!

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