Rechtsanwalt Dieter Axmann aus Dortmund - eigene Fälle thematisiert

Durch Anzeige der Ex-Freundin des Mandanten leitete die Staatsanwaltschaft Dortmund ein Verfahren wegen sexueller Nötigung & Vergewaltigung ein

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Dieter Axmann, Einstellung des Verfahrens wegen sexueller Nötigung; Vergewaltigung durch die Staatsanwaltschaft Dortmund. Ein Schwerpunkt der Verteidigung von Rechtsanwalt Axmann ist die Strafverteidigung im Sexualstrafrecht, insbesondere gegen Vorwürfen wie sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung (§ 177 StGB). Der Einstellung dieses Verfahrens wegen sexueller Nötigung, Vergewaltigung konnte durch Rechtsanwalt Axmann bereits im Ermittlungsverfahren erreicht werden. Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Aufgrund der Anzeige der Ex-Freundin des Mandanten leitete die Staatsanwaltschaft Dortmund ein Verfahren wegen sexueller Nötigung; Vergewaltigung ein. Die Anzeigenerstatterin schilderte, sich nach beendeter Beziehung noch einmal mit ihrem Ex-Freund, dem Mandanten, getroffen zu haben. Hierbei sei es zum Geschlechtsverkehr gekommen. Sie behauptete, dies sei nicht einvernehmlich gewesen, der Mandant hätte sie vergewaltigt. Die Staatsanwaltschaft übersandte mir die Akten zur Einsicht. Anhand der Akteneinsicht konnte durch mich herausgearbeitet werden, dass es sich nicht, wie behauptet, um eine Vergewaltigung gehandelte hatte, sondern um einvernehmlichen Geschlechtsverkehr. Die Anzeigenerstatterin hatte sich eine Wiederaufnahme der Beziehung erhofft, diese Hoffnung war enttäuscht worden. Eine entsprechende Verteidigungsschrift wurde von mir gefertigt und der Staatsanwaltschaft vorgelegt. Die Staatsanwaltschaft Dortmund hat daraufhin das gegen den Mandanten wegen Vergewaltigung; sexueller Nötigung eingeleitete Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO wegen fehlenden Tatverdachts, eingestellt.

 

Dieter Axmann
Anwalt Strafverteidiger Dortmund

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