Kanzleifall: Vorwurf des Handeltreibens mit BtM – Entschädigung für Mandanten wegen erschossener Hunde
Der Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg verdächtigt, im Rahmen einer international operierenden Organisation kiloweise Kokain, es standen mindestens monatlich ca. 30 Kilogramm Kokain im Raum, über skandinavische Länder nach Deutschland zu schmuggeln und hier in einschlägigen Motorradkreisen zu verteilen. Kurz gesagt, es ging um Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge möglicherweise auch als Bande und/oder mit Waffen.
Es wurde eine umfangreiche Überwachung und Telekommunikation aufgeschaltet. Im Rahmen der Telekommunikation fiel den Ermittlungsbehörden auf, dass hier öfter von Beerdigungen die Rede war. Dies nahmen die Ermittlungsbehörden zum Anlass, hierin ein Codewort zu sehen. Die Ermittlungsbehörden gingen davon aus, dass immer, wenn von Beerdigung die Rede war, tatsächlich kiloweise zuvor geschmuggelte Drogen vergraben werden sollten. Nachdem man nun endlich glaubte, die Sache ausermittelt zu haben, sollte es zur Durchsuchung kommen. Die Festnahme des Mandanten sollte ebenfalls erfolgen. Über Nacht versteckte sich eine Hundertschaft einer Festnahmeeinheit auf dem Grundstück des Mandanten. Auf diesem Grundstück befanden sich auch mehrere Hundezwinger, was den Ermittlungsbehörden durchaus bekannt war.
Nachdem der Mandant am Morgen auch mal wieder nicht erschien, wurde beschlossen, das Objekt zu durchsuchen. Im Rahmen der Durchsuchung widmeten sich die Beamten auch den Hundezwingern. Nach den Darstellungen unserer Ermittlungsbehörden sollen dann doch tatsächlich die sich in diesem Zwinger befindenden Hunde womöglich sogar Flügel bekommen haben und durch kleine Lichtfenster in über 1,80 m Höhe „hinausgeflogen“ sein und hätten die Beamten angegriffen. Aus „Notwehr“ hätten die Beamten dann die Hunde erschießen müssen. Das Ende vom Lied waren unter Wasser gesetzte Zwinger und erschossene Hunde. Geschmäckle bekommt die ganze Angelegenheit zusätzlich noch dadurch, dass zuvor die anwesenden Zeugen der örtlichen Ordnungsbehörde mit dem Kommentar „Gehen Sie mal Kaffeetrinken“ weggeschickt wurden. Aufgrund der intensiven Überwachung des Mandanten war die Hundehaltung auf dem Grundstück auch im Vorfeld der Durchsuchung bekannt. Die Hinzuziehung eines Veterinärs wäre möglich gewesen.
Im Rahmen der Durchsuchung konnte sich der Tatverdacht nicht bestätigen. Drogen wurden weder in dem Haus noch auf dem von den Ermittlungsbeamten gründlich umgegraben Grundstück gefunden.
In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass der Mandant aufgrund der Zugehörigkeit zu einem größeren Motorradclub regelmäßig zu Beerdigungen seiner Club-Brüder fuhr. Hätte man dies gewollt, wäre dies mit Sicherheit im Rahmen der Überwachung vorstellbar gewesen. Für die Durchsuchungsmaßnahme und die dadurch erlittenen Schäden wurde der Mandant vollständig entschädigt. Eine materielle Entschädigung macht natürlich den Verlust eines geliebten Hundes nicht wett.
Dieter Axmann
Rechtsanwalt Strafrecht Dortmund
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