Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung: Staatsanwaltschaft Hagen stellt das Verfahren ein.
Die Staatsanwaltschaft Hagen beschuldigte den Mandanten der Beihilfe zur sexuellen Nötigung und Vergewaltigung.
Der Mandant war Leiter einer Pflegeeinrichtung. Einer der Pfleger dieser Einrichtung hatte sich des sexuellen Missbrauchs und der Vergewaltigung von Bewohnern schuldig gemacht. In diesem Zusammenhang ermittelte die Staatsanwaltschaft Hagen gegen den Mandanten als Leiter der Einrichtung wegen Beihilfe zu diesen Taten.
Als Heimleiter hatte der Mandant eine sogenannte Garantenstellung zum Schutz der Bewohner. Der Staatsanwaltschaft wurde mit einer Schutzschrift dargelegt, dass der Mandant alles Zumutbare zum Schutz der Bewohner der Einrichtung unternommen hatte und ihn keinerlei Mitverantwortung an den Taten des Pflegers traf.
Dieser Auffassung hat sich die Staatsanwaltschaft Hagen vollständig angeschlossen und das Verfahren gegen den Mandanten wegen fehlenden Tatverdachts eingestellt.
Rechtsanwalt Dieter Axmann ist Fachanwalt für Strafrecht und Experte im Sexualstrafrecht. Rechtsanwalt Axmann hat bereits in hunderten Strafverfahren wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung erfolgreich verteidigt.
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