Rechtsanwalt Dieter Axmann aus Dortmund - eigene Fälle thematisiert

Verfahren wegen Besitzes kinderpornographischer Dateien (§ 184b StGB) eingestellt. Staatsanwaltschaft Dortmund schließt sich der Argumentation der Verteidigung vollumfänglich an und stellt das Verfahren ein.

Die Staatsanwaltschaft Dortmund ermittelte gegen den Mandanten wegen des angeblichen Besitzes kinderpornographischer Dateien gemäß § 184b StGB. Der Mandant war in der Vergangenheit Mitglied einer WhatsApp-Gruppe, die zum Austausch pornographischer Bilder gegründet worden war. Die WhatsApp-Gruppe bestand aus weit über 600 Mitgliedern.

Ein Gruppenmitglied meinte dann, in diese Gruppe kinderpornographische Dateien einstellen zu müssen. Die Staatsanwaltschaft Dortmund ermittelte daraufhin gegen sämtliche Mitglieder dieser WhatsApp-Gruppe wegen des Verdachts des Besitzes und der Verbreitung kinderpornographischer Inhalte gemäß § 184b StGB.

So wurde auch beim Mandanten eine Hausdurchsuchung durchgeführt und sein Mobiltelefon sichergestellt. Anlässlich der Hausdurchsuchung beauftragte mich der Mandant als Fachanwalt für Strafrecht und Experten für Sexualstrafrecht mit seiner Verteidigung gegen den Vorwurf des Besitzes kinderpornographischer Dateien gemäß § 184b StGB.

Nach erfolgter Akteneinsicht erstellte ich für den Mandanten eine umfangreiche Schutzschrift und beantragte die Einstellung des Verfahrens. Ein bewusster Besitzwille hinsichtlich der in die WhatsApp-Gruppe eingestellten kinderpornographischen Dateien war dem Mandanten meiner Auffassung nach nicht nachzuweisen.

Dieser Argumentation ist die Staatsanwaltschaft Dortmund vollumfänglich gefolgt. Das Verfahren wurde eingestellt.

Auch hier ist anzumerken: Die Beantwortung der Frage, ob ein Besitzwille an kinderpornographischen Dateien im Sinne des § 184b StGB vorliegt, erfordert sichere Kenntnisse der sehr differenzierten Rechtsprechung. Diese Kenntnisse können Sie in der Regel nur von einem Rechtsanwalt erwarten, der regelmäßig gegen den Vorwurf eines Verstoßes gegen § 184b StGB verteidigt.

Rechtsanwalt Dieter Axmann ist Fachanwalt für Strafrecht und Experte im Sexualstrafrecht. Rechtsanwalt Axmann bearbeitet täglich Strafverfahren wegen des Vorwurfs des Besitzes und der Verbreitung kinderpornographischer Dateien gemäß § 184b StGB.

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