BGH-Beschluss vom 05.04.2016, Az.: 5 StR 556/15
Urteil des Landgerichts Berlin vom 29.01.2015, Az.: (535) 234 Js 296/12 Ks (24/12)
Bei diesem Fall handelt es sich um einen Mord aus dem Jahr 2012, der bundesweit große Aufmerksamkeit in Medien und Öffentlichkeit erregt hat. Nach den Feststellungen des Gerichts wollten Robin H. und seine Mutter Cornelia H. einen Pferdehof erwerben. Zu diesem Zweck sollen sie mehrere Risikolebensversicherungen auf den Namen von Christin R. abgeschlossen haben – jeweils mit Robin H. als Begünstigtem und mit einer Gesamtsumme von rund 2,5 Millionen Euro.
Um in den Genuss dieser Versicherungsleistungen zu kommen, soll es mehrere Versuche von Robin H. und seiner Mutter gegeben haben, Christin zu töten. Nachdem diese Versuche fehlgeschlagen waren, wurde Christin in der Nacht vom 20. auf den 21. Juni 2012 ermordet.
In Medienberichten, unter anderem im „Stern“ und bei „Wikipedia“, wird geschildert, Sven L. habe sich nach der Auswertung seiner Mobilfunkdaten zur Tatzeit am Tatort befunden.
Als Verteidiger von Sven L. vor dem Landgericht Berlin und im Revisionsverfahren kann ich diese Darstellung, wonach Sven L. am Tatort gewesen sei, nicht unkommentiert stehen lassen.
Zum Tatgeschehen in der Nacht vom 20. auf den 21.6.2012 findet sich in der Presse und im Stern folgende Schilderung:
Robin H. verbrachte die Nacht vom 19. auf den 20. Juni 2012 mit Cristin R. im Haus der Eltern von Christin R. Während Tanja L. am 20.6.2012 sich bereits auf dem Weg nach Berlin befand, schickte Robin H. an Tanja L. eine SMS mit den Worten: „Kein Fehlschlag bitte, ein drittes Mal ist unmöglich.“ Für den Nachmittag des 20. Juni waren Robin H. und Christin R. auf dem Parkplatz des Freibads in Lübars verabredet. Dort wartete Steven M. versteckt auf Christin R., bereit, den Mord auszuführen. Christin R. erschien jedoch wider Erwarten mit einer Freundin. Nach einem kurzen Gespräch mit Robin H. fuhren alle wieder ab: Es schien zunächst, als wäre auch der dritte Mordversuch gescheitert. Doch Robin H. rief Christin R. erneut an und bat sie, zurück zum Parkplatz zu kommen. Er gab vor, ihr einen Scheck übergeben zu wollen, da er ihr noch Geld schuldete. Er erwähnte, dass Tanja L. ebenfalls dort sei und sich auf ein Wiedersehen freue. Das Gericht wertete dies als Täuschungsmanöver: Robin H. wollte das Opfer in trügerischer Sicherheit wiegen. Christin R. war arg- und wehrlos, weil sie Tanja L. vertraute. Kurz nach Mitternacht kehrte Christin R. – diesmal allein – zum Freibad zurück. Dort wurde sie von Steven M. angegriffen und mit einem Seil erdrosselt. Robin H. und Tanja L. waren während des minutenlangen Todeskampfs anwesend. Auch Sven L. hielt sich zu diesem Zeitpunkt am Tatort auf, wie die Auswertung von Funkdaten seines Mobiltelefons später ergab. Hinsichtlich der Tatbeteiligung von Sven L. ist richtigzustellen, dass sich Sven L. zur Tatzeit entgegen dieser Darstellung eben nicht am Tatort befand. Es ist auch nicht richtig, dass die Auswertung der Mobilfunkdaten seines Handys dies ergeben hätte. Das Landgericht Berlin hat auch keine Feststellungen getroffen, dass Sven L. am Tatort gewesen sei. Dies ergibt sich auch nicht aus den Mobilfunkdaten. Tatsache ist, dass die Auswertung von Robin H.s Mobilfunkdaten ergeben hat, dass Robin H. zur Tatzeit am Tatort war. So heißt es dann auch in den Urteilsfeststellungen: „Der Angeklagte Robin H. wollte – abweichend vom ursprünglichen Tatplan – jetzt auch selbst zum Parkplatz kommen, weil er den Angeklagten Tanja L. und Steven M. die alleinige Durchführung der Tat nicht mehr zutraute. Das bis dahin durchgehaltene Prinzip, nicht selbst am Tatort zu sein, gab er (Robin) auf (so: Urteil des Landgerichts Berlin vom 29.01.2015 Az.: (535) 234 Js.296/12 Ks (24/12) Seite 37 UA).“
Kontakt zur Kanzlei in Dortmund aufnehmen!
Sehen Sie sich mit einem strafrechtlichen Vorwurf oder einem Ermittlungsverfahren konfrontiert? Ist ein Angehöriger in Haft? Bei mir sind Sie richtig!
Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger mit Kanzlei in Dortmund vertrete ich Mandanten in ganz NRW und sogar bundesweit.
Nehmen Sie am besten sofort Kontakt über Telefon, E-Mail oder das Kontaktformular mit mir auf. Ich stehe an Ihrer Seite!

