Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung: Freispruch durch das Amtsgericht Dortmund.
Das Amtsgericht Dortmund hatte darüber zu entscheiden, ob mein jugendlicher Mandant seine ebenfalls jugendliche Freundin sexuell genötigt bzw. vergewaltigt hatte.
Die beiden hatten sich über das Internet kennengelernt und sich mehrfach getroffen. Im Treppenhaus eines Hochhauses war es zu sexuellen Kontakten gekommen. Mein Mandant hatte den Kontakt anschließend abgebrochen.
In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Dortmund konnte ich das Gericht davon überzeugen, dass die sexuellen Handlungen nicht, wie von der Zeugin behauptet, gegen deren Willen erfolgt waren. Zur Anzeigenerstattung war es gekommen, weil die Zeugin sich durch den Kontaktabbruch des Mandanten verletzt gefühlt hatte.
Der Mandant wurde von dem Vorwurf der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung vollumfänglich freigesprochen.
Rechtsanwalt Dieter Axmann ist Fachanwalt für Strafrecht und spezialisiert auf die Verteidigung gegen den Vorwurf von Sexualdelikten. Rechtsanwalt Axmann hat bereits in unzähligen Verfahren wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung erfolgreich verteidigt.
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