Rechtsanwalt Dieter Axmann aus Dortmund - eigene Fälle thematisiert

Die Staatsanwaltschaft Bochum ermittelte gegen den Mandanten wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung.

Eine „gute Bekannte“ hatte ihn wegen Vergewaltigung angezeigt. Der Mandant unterhielt mit dieser „guten Bekannten“ regelmäßige einvernehmliche intime Kontakte. Man kannte sich bereits seit einiger Zeit. An einer Beziehung war der Mandant nicht interessiert. Nachdem man eine Nacht in einem Hotel verbracht hatte, teilte der Mandant dies seiner „guten Bekannten“ auch unmissverständlich mit.

Möglicherweise war es diese Klarstellung, die dazu führte, dass die „gute Bekannte“ den Mandanten einige Tage später wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung anzeigte.

Der Mandant beauftragte mich mit der Strafverteidigung. Anhand der Akteneinsicht konnten von mir zahlreiche aussagepsychologische Auffälligkeiten in der Aussage dieser „guten Bekannten“ festgestellt werden. Diese Auffälligkeiten sprachen dafür, dass die Aussage hinsichtlich der Unfreiwilligkeit eben nicht erlebnisbasiert war.

Diese Auffälligkeiten habe ich in einer umfangreichen Schrift gegenüber der Staatsanwaltschaft Bochum aufgezeigt und die Einstellung des Verfahrens beantragt. Die Staatsanwaltschaft Bochum hat sich meinem Antrag angeschlossen. Das Verfahren wurde eingestellt.

Auch wenn sich dies hier so einfach liest – aussagepsychologische Auffälligkeiten in einer belastenden Zeugenaussage aufzudecken, bedarf jahrzehntelanger praktischer Erfahrung und konsequenter Weiterbildung in der Aussagepsychologie. Diese Kenntnisse und Fähigkeiten sind in der Regel von einem „normalen Fachanwalt für Strafrecht“ nicht zu erwarten. Sichere Kenntnisse der Aussagepsychologie erfordern von einem Rechtsanwalt eine hochgradige Spezialisierung auf das Sexualstrafrecht.

Rechtsanwalt Dieter Axmann ist Fachanwalt für Strafrecht und Experte im Sexualstrafrecht. Rechtsanwalt Axmann hat bereits unzählige Mandanten gegen den Vorwurf der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung erfolgreich verteidigt.

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